Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1 – Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen REAL ESTATE TRANSLATIONS und dem Auftraggeber. Eine Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen ist nur dann möglich, wenn REAL ESTATE TRANSLATIONS schriftlich zugestimmt hat. Es wird erwartet, dass diese Geschäftsbedingungen dem Auftraggeber bei Empfang der Auftragsbestätigung bekannt sind.

2 – Die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und REAL ESTATE TRANSLATIONS unterliegt dem niederländischen Gesetz. Das zuständige niederländische Gericht wird bei allen Auseinandersetzungen, die zwischen REAL ESTATE TRANSLATIONS und dem Auftraggeber entstehen sollten, Recht sprechen.

AUFTRAGSANNAHME

3 – Alle Angebote und Vorschläge von REAL ESTATE TRANSLATIONS sind unverbindlich und müssen vertraglich fixiert werden.

4 – Der Vertrag tritt durch die schriftliche Annahme des Leistungsangebotes durch den Auftraggeber in Kraft, oder, wenn kein Leistungsangebot zugesandt worden ist, durch eine schriftliche Bestätigung des Auftrags durch REAL ESTATE TRANSLATIONS.

5 – Wenn REAL ESTATE TRANSLATIONS nicht die Möglichkeit hatte, den gesamten Originaltext zu überprüfen, kann REAL ESTATE TRANSLATIONS Preisangebote und Abgabetermine zurückziehen. 

6 – Falls, nachdem der Vertrag formuliert worden ist, größere Veränderungen am Auftrag vorgenommen werden, hat REAL ESTATE TRANSLATIONS das Recht, die Änderungen abzulehnen, oder den Vertrag entsprechend abzuändern.

VERTRAULICHKEIT

7 – REAL ESTATE TRANSLATIONS behandelt alle Informationen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, streng vertraulich. REAL ESTATE TRANSLATIONS verpflichtet alle seine Mitarbeiter zur Geheimhaltung, aber REAL ESTATE TRANSLATIONS ist nicht für Verletzungen der Geheimhaltung durch Mitarbeiter verantwortlich, wenn diese Verletzung nicht in zumutbarer Weise hätte verhindert werden können.

8 – REAL ESTATE TRANSLATIONS behält sich das Recht vor, eine dritte Partei zu kontaktieren, um den Auftrag oder einen Teil des Auftrages auszuführen, ohne dass seine Verantwortung für die vertrauliche Behandlung und die angemessene Ausführung des Auftrages beeinträchtigt wird. REAL ESTATE TRANSLATIONS verpflichtet alle dritten Parteien zur Geheimhaltung. REAL ESTATE TRANSLATIONS kann nicht für Verstöße dritter Parteien gegen die Geheimhaltung verantwortlich gemacht werden.

PRODUKT UND ÜBERGABE

9 – Wenn möglich, soll der Auftraggeber auf Anfrage spezifische Informationen über den Originaltext und die Terminologie zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber trägt immer die Kosten und die Risiken für die Zusendung von zusätzlicher Information.

10 – Der vereinbarte Zeitpunkt der Übergabe ist der angestrebte Termin, wenn eine zeitgerechte Fertigstellung nicht möglich sein sollte, wird REAL ESTATE TRANSLATIONS den Auftraggeber umgehend informieren. Abhängig von den Gründen und der Dauer der Verspätung, kann REAL ESTATE TRANSLATIONS eine Minderung des vereinbarten Preises anbieten, jedoch ist REAL ESTATE TRANSLATIONS nicht dazu verpflichtet.

11 – Wenn die versprochene Zeitdauer in Eigenschuld überschritten wird und eine pünktliche Fertigstellung nicht zu erwarten ist, kann der Auftraggeber den Vertrag auflösen, ohne Schäden, die REAL ESTATE TRANSLATIONS dadurch entstehen, kompensieren zu müssen.

12 – Die Übergabe wird als ausgeführt angesehen, sobald sie durch die Post, Kurier, Fax oder auf elektronische Weise vorgenommen worden ist.

13 – Wenn der Kunde eine Beschwerde bezüglich der zur Verfügung gestellten Übersetzung hat, muss REAL ESTATE TRANSLATIONS innerhalb von 5 Werktagen nach der Ablieferung schriftlich über die Beschwerde informiert werden. Die Äußerung einer Beschwerde befreit den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht. Wenn die Beschwerde in den Augen von REAL ESTATE TRANSLATIONS begründet ist, wird REAL ESTATE TRANSLATIONS die zur Verfügung gestellte Übersetzung den Wünschen des Auftraggebers entsprechend anpassen. Je nach Art der Beschwerde wird dies innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens geschehen, ohne dass für den Auftraggeber zusätzliche Kosten für die Änderungen entstehen.

BEZAHLUNG

14 – Alle Beträge sind ohne 21% MwSt., außer es wird ausdrücklich anders beschrieben. REAL ESTATE TRANSLATIONS verlangt von Auftraggebern von außerhalb der Niederlande keine MwSt.

15 – Rechnungen sollten spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum in der Währung, in der die Rechnung erstellt ist, beglichen werden. Im Fall einer überfälligen Zahlung befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug. In diesem Fall werden vom Tag des Zahlungsverzuges an, bis die Rechnung voll beglichen ist, gesetzlich festgelegte Zinsen auf den Rechnungsbetrag fällig.

16 – Außergerichtliche Inkassokosten, die aus einem Zahlungsverzug entstehen, werden vom Auftraggeber verlangt.

HAFTUNG

17 - REAL ESTATE TRANSLATIONS kann nur für Schäden, die direkt und nachweisbar durch einen Fehler von REAL ESTATE TRANSLATIONS entstanden sind, haftbar gemacht werden. REAL ESTATE TRANSLATIONS kann zu keinem Zeitpunkt haftbar für andere Formen von Schäden gemacht werden, wie dem Verlust von Gewinn, Verluste auf Grund von Verspätungen und Einkommensverlust. In jedem Fall ist die Haftung auf eine Summe begrenzt, die gleich der Rechnungssumme, ohne MwSt., für den entsprechenden Auftrag ist, oder, wenn niedriger, auf EUR 2.500.

18 – REAL ESTATE TRANSLATIONS kann nicht für die falsche Interpretation von Texten, die als mehrdeutig betrachtet werden können, verantwortlich gemacht werden.

19 – Der Auftraggeber stellt REAL ESTATE TRANSLATIONS von Forderungen dritter Parteien frei, die sich auf vermutete Verstöße gegen das Eigentumsrecht, das Patentrecht, das Urheberrecht oder andere Rechte bezüglich intellektuellen Eigentums in Verbindung mit der Ausführung des Vertrags beziehen. 

ANDERE BESTIMMUNGEN

20 – REAL ESTATE TRANSLATIONS ist dazu berechtigt, den Vertrag entweder ganz oder teilweise aufzulösen, wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, im Fall von Insolvenz, Zahlungseinstellungen oder der Auflösung der Firma des Auftraggebers, ohne jegliche Verpflichtung entstandene Schäden zu kompensieren. In diesem Fall kann REAL ESTATE TRANSLATIONS eine sofortige Bezahlung aller bestehenden Forderungen verlangen.

21 – Wenn REAL ESTATE TRANSLATIONS auf Grund von höherer Gewalt seinen Verpflichtungen nicht nachkommen konnte, hat es das Recht, den Vertrag aufzulösen, ohne verpflichtet zu sein, entstandene Schäden zu kompensieren. Als höhere Gewalt zählen unter anderem (aber nicht nur) Feuer, Unfall, Krankheit, Streik, Aufstände, Krieg, Transporthindernisse und Maßnahmen der Regierung.