Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE
BESTIMMUNGEN
1 – Diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen REAL
ESTATE TRANSLATIONS und dem Auftraggeber. Eine Abweichung von diesen
Geschäftsbedingungen ist nur dann möglich, wenn REAL ESTATE TRANSLATIONS
schriftlich zugestimmt hat. Es wird erwartet, dass diese Geschäftsbedingungen
dem Auftraggeber bei Empfang der Auftragsbestätigung bekannt sind.
2 – Die
Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und REAL ESTATE TRANSLATIONS
unterliegt dem niederländischen Gesetz. Das zuständige niederländische Gericht
wird bei allen Auseinandersetzungen, die zwischen REAL ESTATE TRANSLATIONS und
dem Auftraggeber entstehen sollten, Recht sprechen.
AUFTRAGSANNAHME
3 – Alle Angebote
und Vorschläge von REAL ESTATE TRANSLATIONS sind unverbindlich und müssen
vertraglich fixiert werden.
4 – Der Vertrag
tritt durch die schriftliche Annahme des Leistungsangebotes durch den
Auftraggeber in Kraft, oder, wenn kein Leistungsangebot zugesandt worden ist,
durch eine schriftliche Bestätigung des Auftrags durch REAL ESTATE TRANSLATIONS.
5 – Wenn REAL
ESTATE TRANSLATIONS nicht die Möglichkeit hatte, den gesamten Originaltext zu
überprüfen, kann REAL ESTATE TRANSLATIONS Preisangebote und Abgabetermine
zurückziehen.
6 – Falls, nachdem der Vertrag formuliert worden ist, größere Veränderungen am
Auftrag vorgenommen werden, hat REAL ESTATE TRANSLATIONS das Recht, die
Änderungen abzulehnen, oder den Vertrag entsprechend abzuändern.
VERTRAULICHKEIT
7 – REAL ESTATE
TRANSLATIONS behandelt alle Informationen, die vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellt werden, streng vertraulich. REAL ESTATE TRANSLATIONS verpflichtet alle
seine Mitarbeiter zur Geheimhaltung, aber REAL ESTATE TRANSLATIONS ist nicht
für Verletzungen der Geheimhaltung durch Mitarbeiter verantwortlich, wenn diese
Verletzung nicht in zumutbarer Weise hätte verhindert werden können.
8 – REAL ESTATE
TRANSLATIONS behält sich das Recht vor, eine dritte Partei zu kontaktieren, um
den Auftrag oder einen Teil des Auftrages auszuführen, ohne dass seine
Verantwortung für die vertrauliche Behandlung und die angemessene Ausführung
des Auftrages beeinträchtigt wird. REAL ESTATE TRANSLATIONS verpflichtet alle
dritten Parteien zur Geheimhaltung. REAL ESTATE TRANSLATIONS kann nicht für
Verstöße dritter Parteien gegen die Geheimhaltung verantwortlich gemacht
werden.
PRODUKT UND
ÜBERGABE
9 – Wenn möglich,
soll der Auftraggeber auf Anfrage spezifische Informationen über den
Originaltext und die Terminologie zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber trägt
immer die Kosten und die Risiken für die Zusendung von zusätzlicher
Information.
10 – Der
vereinbarte Zeitpunkt der Übergabe ist der angestrebte Termin, wenn eine
zeitgerechte Fertigstellung nicht möglich sein sollte, wird REAL ESTATE
TRANSLATIONS den Auftraggeber umgehend informieren. Abhängig von den Gründen
und der Dauer der Verspätung, kann REAL ESTATE TRANSLATIONS eine Minderung des
vereinbarten Preises anbieten, jedoch ist REAL ESTATE TRANSLATIONS nicht dazu
verpflichtet.
11 – Wenn die
versprochene Zeitdauer in Eigenschuld überschritten wird und eine pünktliche
Fertigstellung nicht zu erwarten ist, kann der Auftraggeber den Vertrag
auflösen, ohne Schäden, die REAL ESTATE TRANSLATIONS dadurch entstehen,
kompensieren zu müssen.
12 – Die Übergabe
wird als ausgeführt angesehen, sobald sie durch die Post, Kurier, Fax oder auf
elektronische Weise vorgenommen worden ist.
13 – Wenn der Kunde
eine Beschwerde bezüglich der zur Verfügung gestellten Übersetzung hat, muss REAL
ESTATE TRANSLATIONS innerhalb von 5 Werktagen nach der Ablieferung schriftlich
über die Beschwerde informiert werden. Die Äußerung einer Beschwerde befreit
den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht. Wenn die Beschwerde in den
Augen von REAL ESTATE TRANSLATIONS begründet ist, wird REAL ESTATE TRANSLATIONS
die zur Verfügung gestellte Übersetzung den Wünschen des Auftraggebers
entsprechend anpassen. Je nach Art der Beschwerde wird dies innerhalb eines
angemessenen Zeitrahmens geschehen, ohne dass für den Auftraggeber zusätzliche
Kosten für die Änderungen entstehen.
BEZAHLUNG
14 – Alle Beträge
sind ohne 21% MwSt., außer es wird ausdrücklich anders beschrieben. REAL ESTATE
TRANSLATIONS verlangt von Auftraggebern von außerhalb der Niederlande keine
MwSt.
15 – Rechnungen
sollten spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum in der Währung,
in der die Rechnung erstellt ist, beglichen werden. Im Fall einer überfälligen
Zahlung befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug. In diesem Fall werden
vom Tag des Zahlungsverzuges an, bis die Rechnung voll beglichen ist,
gesetzlich festgelegte Zinsen auf den Rechnungsbetrag fällig.
16 –
Außergerichtliche Inkassokosten, die aus einem Zahlungsverzug entstehen, werden
vom Auftraggeber verlangt.
HAFTUNG
17 - REAL ESTATE
TRANSLATIONS kann nur für Schäden, die direkt und nachweisbar durch einen
Fehler von REAL ESTATE TRANSLATIONS entstanden sind, haftbar gemacht werden. REAL
ESTATE TRANSLATIONS kann zu keinem Zeitpunkt haftbar für andere Formen von
Schäden gemacht werden, wie dem Verlust von Gewinn, Verluste auf Grund von
Verspätungen und Einkommensverlust. In jedem Fall ist die Haftung auf eine
Summe begrenzt, die gleich der Rechnungssumme, ohne MwSt., für den
entsprechenden Auftrag ist, oder, wenn niedriger, auf EUR 2.500.
18 – REAL ESTATE
TRANSLATIONS kann nicht für die falsche Interpretation von Texten, die als
mehrdeutig betrachtet werden können, verantwortlich gemacht werden.
19 – Der
Auftraggeber stellt REAL ESTATE TRANSLATIONS von Forderungen dritter Parteien
frei, die sich auf vermutete Verstöße gegen das Eigentumsrecht, das
Patentrecht, das Urheberrecht oder andere Rechte bezüglich intellektuellen
Eigentums in Verbindung mit der Ausführung des Vertrags beziehen.
ANDERE BESTIMMUNGEN
20 – REAL ESTATE
TRANSLATIONS ist dazu berechtigt, den Vertrag entweder ganz oder teilweise
aufzulösen, wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, im
Fall von Insolvenz, Zahlungseinstellungen oder der Auflösung der Firma des
Auftraggebers, ohne jegliche Verpflichtung entstandene Schäden zu kompensieren.
In diesem Fall kann REAL ESTATE TRANSLATIONS eine sofortige Bezahlung aller
bestehenden Forderungen verlangen.
21 – Wenn REAL
ESTATE TRANSLATIONS auf Grund von höherer Gewalt seinen Verpflichtungen nicht
nachkommen konnte, hat es das Recht, den Vertrag aufzulösen, ohne verpflichtet
zu sein, entstandene Schäden zu kompensieren. Als höhere Gewalt zählen unter
anderem (aber nicht nur) Feuer, Unfall, Krankheit, Streik, Aufstände, Krieg,
Transporthindernisse und Maßnahmen der Regierung.